Was tun gegen unfairen Fleck?

Führen Sie ein Gespräch mit dem Lehrer

Ein „Nicht genügend“ in einer Schularbeit ist kein Grund, mit dem Kind böse zu sein. Kommen Sie als Mutter oder Vater überdies zur festen Überzeugung, dass die Arbeit mindestens mit einem „Genügend“ beurteilt hätte werden müssen, können Sie verschiedene Schritte unternehmen:

Die Lehrerin, der Lehrer wird in einem Gespräch gerne Auskunft darüber geben, weshalb sie oder er die Arbeit mit einem „Nicht genügend“ beurteilt hat.

Im Gespräch mit dem Lehrer können Sie auch direkt erfahren, wo die Schwächen Ihres Kindes liegen und welchen Stoff Sie mit ihm üben sollten. Haben Sie aber das Gefühl, keine zufrieden stellende Antwort erhalten zu haben, oder ist die Lehrerin, der Lehrer nicht bereit, das Kind zu unterstützen, sollten Sie etwas unternehmen.

Notenbeschwerde beim Stadtschulrat

Sie können beim Stadtschulrat in Wien bzw. bei den Landesschulräten der jeweiligen Bundesländer eine Notenbeschwerde einlegen. Wenn die Beschwerde überprüft wird, wird die negativ benotete Arbeit nochmals von einem unabhängigen Experten begutachtet. Für die Einbringung einer solchen Beschwerde ist es nicht erforderlich, eine Frist einzuhalten.

Erfolgreich werden Sie mit Ihrer Notenbeschwerde auf jeden Fall sein, wenn gegen die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungs-Verordnung verstoßen wurde.

Das könnte sein, wenn
  • die bei einer Schularbeit zu prüfenden Lehrstoffgebiete nicht mindestens eine Woche vor der Schularbeit den SchülerInnen bekannt gegeben wurden (bei Schularbeiten in den Sprachen gilt das nur, wenn für sie besondere Arbeitsformen oder besondere Stoffkenntnisse nötig sind)
  • der in den letzten beiden Unterrichtsstunden behandelte neue Stoff Gegenstand der Schularbeit ist
  • an einem Schultag mehr als eine Schularbeit oder in einer Woche mehr als zwei Schularbeiten stattfinden (in berufsbildenden Schulen: drei). Grundsätzlich müssen Sie freilich davon ausgehen, dass LehrerInnen normalerweise wissen, welche Beurteilungen zu treffen sind.

War die Beurteilung falsch, wird die Note geändert

Entscheidet der Stadt- bzw. der Landesschulrat allerdings, dass der „Fleck“ gerecht war, bleibt die Note. Dann haben Sie keine Möglichkeit mehr, eine Änderung der Schularbeitsnote herbeizuführen.

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