Was bringt das Jahr 2012?
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2012 kommen auf Arbeitnehmer und Konsumenten zahlreiche Neuerungen zu. Was die Gesetzesänderungen tatsächlich bringen und welche Richtsätze gelten, hat die AK zusammengefasst:
Alleinverdienerabsetzbetrag
Den Alleinverdienerabsetzbetrag erhält man, wenn man im betreffenden Kalenderjahr für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen hat. Um Härten für Pensionsbezieher auszugleichen, wurde der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag geschaffen. Bisher stand dieser zu, wenn die Einkünfte nicht höher als 13.100 Euro waren. Diese Einkommensgrenze wird 2012 auf 19.930 Euro angehoben.
Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderung
Mit Streichungen müssen Arbeitnehmer 2012 bei der Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderung rechnen – gekürzt wird von 500.000 Euro auf nunmehr 4,1 Millionen Euro.
Arbeitsstiftungen
2012 sind auch die Kärntner Arbeitsstiftungen mit Kürzungen konfrontiert: Eine viertel Million Euro weniger steht im Budget des Landes Kärnten heuer für die für Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern am Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Autobahnvignette
2012 kostet die petrolfarbene Autobahnvignette 77,80 Euro. Spätestens mit 1. Februar muss sie auf der Windschutzscheibe kleben.
Käfigeiverbot
Ein europaweites Verbot der Legehennenhaltung in konventionellen Käfigen tritt mit 1. Jänner in Kraft.
Kinderbetreuungsgeld
Künftig zählt bei der Zuverdienstberechnung für das Kinderbetreuungsgeld ein Monat dann nicht als Zuverdienstmonat, wenn bis zu 23 Tage Kinderbetreuungsgeld bezogen wird (24-Tage-Regel). Damit soll vermieden werden, dass Eltern bei Wiederantritt das bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen müssen. Bisher galt die 16-Tage-Regel.
Die Zuverdienstgrenze wird von 5.800 auf 6.100 Euro erhöht.
Kirchenbeitrag
Im Rahmen der Sonderausgaben werden 2012 maximal 400 Euro an Kirchenbeiträgen berücksichtigt. Von 2009 bis 2011 waren es 200 Euro, vorher lediglich 100 Euro.
Mieten
Mit der Änderung der gesetzlichen Richtwerte (ca. plus 5,5 Prozent) kommt es ab 1. April zu einer Erhöhung der Mieten von vielen Altbauwohnungen.
Pensionsanpassung
Ab 1. Jänner werden auch die Pensionen angepasst: Pensionen bis zu einer Höhe von 3.300 Euro werden um 2,7 Prozent erhöht. Pensionen ab 3.301 Euro bis 5.940 Euro werden einschleifend von 2,7 Prozent bis 1,5 Prozent erhöht. Wer 5,940 Euro oder mehr bekommt, erhält jetzt um 1,5 Prozent mehr.
Pflegeregress
2012 wird der Pflegeregress in Kärnten wieder eingeführt. Angehörige mit Personen in Pflege-, Behinderten- oder Jugendheimen müssen ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat einen finanziellen Beitrag zur Betreuung leisten.
Reisepass
Ab Juni benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass – Miteintragungen im Reisepass eines Elternteiles gelten dann nicht mehr.
Rettungsgasse
Mit 1. Jänner tritt das Prinzip der Rettungsgasse auf österreichischen Autobahnen in Kraft. Bei einem Stau soll damit die Durchfahrtsmöglichkeit der Einsatzkräfte gewährleistet werden. Informationen dazu unter
Rezeptgebühr
Die Rezeptgebühr wird 2012 von bisher 5,10 Euro auf 5,15 Euro erhöht.
Scheckkartenführerschein
Nur mehr dieses Jahr haben Autofahrer die Möglichkeit einen unbefristeten Führerschein im Scheckkartenformat zu bekommen. Ab 2013 gilt dann aufgrund einer EU-Richtline für die Gruppe A (Motorrad) und B (Pkw) eine Befristung auf 15 Jahre. Für die bestehenden Papierführerscheine gibt es keine Befristung – sie sind noch bis 2033 gültig.
Infos unter:
Schulen im Test
2012 werden erstmals Bildungsstandards geprüft, die festlegen, was Kinder und Jugendliche in der vierten und achten Schulstufe bereits wissen und können sollten. Ebenfalls am Programm: eine neuerliche PISA-Studie, die schwerpunktmäßig die Mathematikkompetenz der Schüler erfassen wird.
Spenden
Ab 2012 werden zusätzlich zur Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Organisationen auch Spenden an Organisationen absetzbar, die sich an Umwelt- oder Naturschutzvereine richten. Auch die Geldzuwendungen an Feuerwehren oder Tierheime können abgeschrieben werden.
Stelleninserate
Arbeitgeber, die das Gehalt in Stelleninseraten nicht nennen, müssen ab 1. Jänner zahlen – bis zu 360 Euro Verwaltungsstrafe sind fällig. Die Bestimmung soll zu einer Erhöhung der Transparenz führen und vor allem Frauen zu Gute kommen, die in Gehaltsverhandlungen oftmals benachteiligt werden.
Tabaksteuer
Mit Jahresbeginn tritt wieder eine neue Tabaksteuererhöhung in Kraft. Raucher müssen also ab Mitte Jänner erneut tiefer in die Tasche greifen und zehn bis 20 Cent mehr pro Packung bezahlen.
Tara-Taste
Beim Kauf von losen Produkten, wie Wurst, Fleisch oder Käse, darf bei der Preisermittlung nur das Nettogewicht zugrunde gelegt werden. Verpackungsmaterialien dürfen nicht mitverrechnet werden. Die Novelle des Maß- und Eichgesetzes tritt ebenfalls mit 1. Jänner in Kraft. Es gibt allerdings Übergangsfristen bis Ende 2015 für alte Waagen, die keine Möglichkeit der Berücksichtigung der Tara besitzen.
Telefonrechnung
Ab Ende Februar 2012 können Konsumenten zwischen einer elektronischen Rechnung oder einer Papierrechnung wählen. Wird eine Rechnung in Papierform gewünscht, muss diese jedenfalls kostenlos sein. Ab Mai müssen Telefonanbieter auf Kundenwunsch zudem entgeltfreie Sperren von Verbindungen zu Datendiensten bereitstellen. Die Einspruchsfrist gegen Telefonrechnungen beträgt künftig drei Monate.
Telefonvertrag
Telefonverträge dürfen maximal auf 24 Monate abgeschlossen werden und die Möglichkeit einer Vertragsdauer von nur zwölf Monaten muss eingeräumt werden.
Überweisungen
Ab 1.1.2012 muss jede elektronische Überweisung, die auf Euro lautet, am nächsten Geschäftstag dem Konto gutgeschrieben werden. Wird die Überweisung in Papierform beauftragt, verlängert sich die Ausführungsfrist um einen Tag, das heißt, spätestens am zweiten Geschäftstag muss es am Konto gutgeschrieben werden. Überweisungen, die nicht auf Euro lauten, haben innerhalb der EU bzw. EWR eine maximale Überweisungsfrist von 4 Geschäftstagen.
Unisextarife
Unterschiedliche Versicherungstarife für Frauen und Männer sind unzulässig, entschied der Europäische Gerichtshof. Versicherungsunternehmen müssen daher ab 21.12.2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten.
Vermögenszuwachssteuer
Mit April wird eine Vermögenszuwachssteuer von 25 Prozent auf Aktien und Wertpapiere wirksam.
Versicherungsverträge
Versicherungsverträge, die nach dem 21. 12. 2012 abgeschlossen werden, müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Aufgrund eines EuGH-Urteils werden die Prämien in Zukunft angeglichen. Bestehende Verträge, die nach dem 21.12.2012 geändert oder verlängert werden, sind davon nicht betroffen.
Heute sind Männer etwa in der Rentenversicherung oder der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bessergestellt, Frauen hingegen profitieren bei Lebensversicherungen, der Unfallversicherung oder in der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Wohnbeihilfe
Mit den Änderungen im Kärntner Wohnbauförderungsgesetz müssen Mieter von geförderten Wohnungen mit finanziellen Einschnitten rechnen, denn es wird nur mehr eingeschränkt Rücksicht auf stark steigende Mieten genommen: Künftig wird die Wohnbeihilfe lediglich bis zu bestimmten Höchstbeträgen angehoben, auch wenn der Mietzins weit über die finanzielle Belastbarkeit der Mieter steigt. Gleich eine Million Euro weniger beträgt der Budgetvoranschlag des Landes für Wohnbeihilfen.
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