Förderung für Pflege daheim

Viele Pflegebedürftige brauchen Betreuung zu Hause. Für die 24-Stunden-Betreuung gibt es Förderungen vom Staat. Dazu muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen, also Betreuung durch Dienstnehmer oder durch Selbstständige mit Gewerbeschein. Im ersten Fall ist entweder der oder die zu Pflegende Dienstgeber oder ein Angehöriger. Es kann aber auch ein Vertrag mit einem gemeinnützigen Anbieter (z.B. Volkshilfe oder Caritas) abgeschlossen werden.

Wer bekommt die Förderungen?

Für die Förderung muss mindestens Bundes- oder Landespflegegeld der Stufe 3 bezogen werden und eine 24-Stunden-Betreuung notwendig sein.

Ab Stufe 5 wird dieser Betreuungsumfang generell angenommen. Bei Stufe 3 und 4 ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.

Bei Arbeitsverhältnissen beträgt die Förderung bis zu 1100 Euro pro Monat, bei Selbstständigen höchstens 550 Euro (weil geringere Sozialversicherungsbeiträge anfallen).

Wer bekommt keine Förderungen?

Keinen Zuschuss gibt es, wenn das Einkommen der pflegebedürftigen Person 2.500 Euro netto pro Monat übersteigt (ohne Sonderzahlungen, Pflegegeld, etc). Die Gewährung des Zuschusses ist unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person.

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