Ferialjob: Zuverdienstgrenze beachten!

Die Ferienzeit ist gerade für Schüler und Studenten ideal, um ihr Taschengeld aufzubessern. Arbeiten die eigenen Kinder jedoch mehr, müssen Zuverdienstgrenzen beachtet werden.

Wenn das eigene Kind neben der Schule oder dem Studium arbeiten will, freuen sich die meisten Eltern. Die AK macht aber auf die geltenden Zuverdienstgrenzen bei Ferialjobs aufmerksam: „Ein Zuviel an Einkommen führt zu einer Rückzahlung des Kinderabsetzbetrages und der Familienbeihilfe.“ In diesem Fall müssen die Beträge für das gesamte Kalenderjahr zurückgezahlt werden.

Bis 18 keine Zuverdienstgrenze

Bis zum 18. Lebensjahr können alle Sprösslinge beliebig viel verdienen. Ab dem 18. Geburtstag darf das Jahreseinkommen* des darauf folgenden Kalenderjahres jedoch nicht mehr als 10.000 Euro (bis 31.12.2010 lag die Zuverdienstgrenze bei 9.000 Euro) betragen. Dabei ist es egal, in welchem Zeitraum das Geld verdient wurde.

Dieser Betrag setzt sich aus allen steuerpflichtigen Einkünften zusammen. Davon ausgenommen sind: Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen, steuerfreie Bezüge, wie zum Beispiel Stipendien sowie endbesteuerte Bezüge, beispielsweise Zinsen. Sollte das Kind dennoch mehr verdienen, sind die Eltern verpflichtet, das Überschreiten der Einkommensgrenze sofort dem Finanzamt zu melden.

*) Lohnsteuerpflichtiges Einkommen = Jahresbruttolohn abzüglich Sonderzahlungen, SV-Beiträge, Werbungskosten von mindestens 132 Euro sowie Sonderausgaben von mindestens 60 Euro.

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