Ferialjob ein Flop? AK hilft Jugendlichen

Für so manchen kommt nach dem Sommerjob das böse Erwachen: Zu wenig Lohn, unbezahlte Sonderleistungen oder Überstunden. Wer sich nicht sicher ist, ob bei der Endabrechnung alles stimmt, kann sich an die AK wenden.

Viele Schüler und Studenten arbeiten im Sommer, um Geld zu verdienen. Sie sind grundsätzlich ganz „normale“ Arbeitnehmer, zumeist mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Das ist ab Vollendung der Schulpflicht und des 15. Lebensjahres erlaubt. Es gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften – für die Bezahlung zumindest der Kollektivvertragslohn.

Die Endabrechnung hat neben dem Lohn auch kollektivvertraglich vorgeschriebene Sonderzahlungen, wie anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Urlaubsersatzleistung zu enthalten. Als Faustregel kann ganz grob gelten: 800 bis 1.000 Euro brutto sollte der Ferialjob pro Monat schon bringen.

Wenn zustehendes Geld nicht ausbezahlt wurde, muss man den Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung auffordern. Aber Vorsicht: Das muss schnell passieren. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen sein Geld verlieren.

AK hilft Jugendlichen

Bei Problemen mit dem Ferialjob, Unklarheiten oder Ungereimtheiten stehen Betroffene nicht alleine da. Wer meint, ungerecht behandelt worden zu sein oder wenn mit der Lohnabrechnung etwas nicht stimmt, kann sich an die Experten der Arbeiterkammer Kärnten wenden.

Lehrlings- und Jugendschutz
Hotline: 050 477-1000
E-Mail: jugend@akktn.at

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.