Erste Hilfe im Betrieb

Neue Regeln für die Erste Hilfe

Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa 14 Prozent zurückgegangen. Aber dennoch passieren zu viele Arbeitsunfälle in Österreichs Betrieben, rund 100.000 waren es im vergangenen Jahr. Betroffen sind vor allem Männer. Sie verletzen sich in der Arbeit dreimal so oft wie Frauen. Die meisten Unfälle geschehen beim Tragen von schweren Gegenständen oder bei der Arbeit mit Maschinen. In großen Betrieben gibt es dafür entsprechend der Beschäftigtenzahl ErsthelferInnen. Die AK hat jetzt durchgesetzt, dass eine verlässliche Erste Hilfe auch für ArbeitnehmerInnen in kleinen Unternehmen gesichert wird. Das ist neu in Sachen Erste Hilfe im Betrieb:

Erst-Helfer auch in Kleinbetrieben

Seit Jänner dieses Jahres muss auch bei kleinen Betrieben mit 1 bis 4 MitarbeiterInnen eine ausgebildeter ErsthelferIn im Betrieb sein. Die Ausbildungskosten hierfür tragen die Betriebe. Die MitarbeiterInnen, die sich als ErsthelferInnen ausbilden lassen, müssen außerdem für die Zeit des Kurses von der Arbeit freigestellt werden.

Baustellen und Werkstätten

Auf Baustellen und in Werkstätten oder Lagerhallen ist die Unfallgefahr am höchsten. Dort müssen für bis zu 19 ArbeitnehmerInnen eine ErsthelferIn, bis zu 29 ArbeitnehmerInnen zwei ErsthelferInnen und für jeweils 10 weitere ArbeitnehmerInnen ein weitere ErsthelferIn unter den Beschäftigten sein.

Das gilt im Büro

In Büros etwa ist die Unfallgefahr geringer. Deshalb müssen dort pro 29 ArbeitnehmerInnen eine ErsthelferIn, bis 49 ArbeitnehmerInnen 2 ErsthelferInnen und für jeweils 20 weitere ArbeitnehmerInnen eine zusätzliche ErsthelferIn unter den Beschäftigten sein.

Klein-Betriebe bis 4 Arbeitnehmer

Für Klein-Betriebe bis 4 ArbeitnehmerInnen gilt eine Übergangsfrist bis 2015. Bis dahin reicht es aus, wenn der/die ErsthelferIn eine 6-Stunden-Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert hat, wie sie auch für den Führerschein vorgeschrieben ist. Diese darf aber nicht länger als 12 Jahre zurückliegen. Ab 2015 muss diese regelmäßig aufgefrischt werden, entweder alle vier Jahr in einem 8-Stunden-Kurs oder alle zwei Jahre in einem 4-Stundenkurs.

Betrieben mit mind. 5 Arbeitnehmern

In Betrieben mit mindestens 5 ArbeitnehmerInnen müssen die ErsthelferInnen einen Kurs von mindestens 16 Stunden nach den Richtlinien des Roten Kreuzes oder gleichwertig mit dem Grundwehrdienst absolviert haben. Auch hier müssen die Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden

Erste-Hilfe-Kästen müssen in jedem Betrieb ausreichend vorhanden sein. Daran müssen Vermerke mit den Namen der ErsthelferInnen, mit Notrufnummern sowie ausführliche
Anleitungen zur Erste-Hilfe-Leistung angebracht werden.

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