Elternrechte: Mitreden in der Schule
Engagieren Sie sich in der Schule als ElternvertreterIn oder im Elternverein. In den Volks-, Haupt- und Sonderschulen und im Polytechnischen Lehrgang können Sie vom Gesetz her als KlassenelternvertreterIn kandidieren. In den anderen höheren Schulen können Sie im Elternverein mitarbeiten.
Eltern haben ein Recht auf Mitbestimmung
Viele Mitbestimmungs-Bereiche für Eltern sind gesetzlich festgelegt. Einiges können Sie gemeinsam mit den anderen „Schulpartnern“ sogar „autonom" beschließen – zum Beispiel, ob es in der Schule eine 5- oder eine 6-Tage-Woche gibt, an welchen Tagen in der Schule „autonom" frei gegeben wird, ob Schulversuche durchgeführt werden oder welche Sport- oder Projektwochen es geben soll.
Wer sitzt in welchen Gremien?
Für die Mitbestimmung gibt’s eigene Gremien: das Klassenforum und das Schulforum in der Unterstufe (Ausnahme: allgemein bildende höhere Schulen) und den Schulgemeinschaftsausschuss in der Oberstufe. In diesen Gremien sind in der Unterstufe Eltern und LehrerInnen vertreten, in der Oberstufe auch die SchülervertreterInnen mit dabei.



