Unfaire Klauseln: Arbeiterkammer überprüft Ihren Arbeitsvertrag!

Viele Arbeitnehmer haben zumindest eine benachteiligende Klausel in ihrem Arbeitsvertrag. Dabei handelt es sich um trickreiche Bestimmungen wie Konkurrenz- oder Ausbildungskosten-Rückerstattungsklauseln, Versetzungs- und All-inclusive-Klauseln oder die Verpflichtung zur Überstundenleistung.

Vor Unterschrift prüfen!

Arbeitsverträge werden in der Praxis vom Arbeitgeber formuliert und dem Arbeitnehmer nur zur Unterschrift vorgelegt. Deshalb ist es nötig, den Vertrag genau durchzulesen. Viele unterschreiben in der Meinung, die Klauseln würden im Streitfall nicht gelten. Doch ungültig sind die Vereinbarungen nur, wenn sie nicht rechtskonform sind.

Der Rat der AK: Zuerst den Vertrag prüfen lassen, bevor man unterschreibt. „Im Nachhinein haben die Arbeitnehmer sonst oft genug das Nachsehen“, warnt die AK. Wenden Sie sich daher unbedingt an die Arbeiterkammer, bevor ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Die Beratung ist kostenlos.

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht
Hotline: 050 477–1000
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at

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