Mitglieder der AK
Mitglieder sind alle Arbeitnehmer, Lehrlinge, freie Dienstnehmer, Karenzurlauber und Arbeitslose. Die Aufgaben und Tätigkeiten, die Mitgliedschaft, die Finanzierung und Organisation der AK sind im Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz – AKG) geregelt. Die AK hat in Kärnten im Jahresschnitt rund 200.000 Mitglieder.
Keine AK-Mitglieder sind die meisten öffentlichen Bediensteten von Bund, Ländern und Gemeinden, deren Dienststelle mit der Vollziehung von Gesetzen betraut ist, Angehörige der freien Berufe, Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktion.



