AK-Umlage: Pro Euro drei retour

Um diese Fülle von Leistungen erbringen zu können, wird von jedem kammerzugehörigen Arbeitnehmer eine Arbeiterkammerumlage eingehoben. Die Höhe der Umlage beträgt 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung und wird bei jeder Lohn- und Gehaltszahlung eingehoben. Durchschnittlich bezahlen Kärntens Arbeitnehmer pro Monat rund 5,60 Euro netto.

Rund 48.500 Mitglieder (Lehrlinge, Arbeitslose, Mütter/Väter in Karenz, Präsenz/Zivildiener, geringfügig Beschäftigte) sind von der AK-Umlage befreit, erhalten aber trotzdem alle Serviceleistungen.

Drei Mal mehr Leistung

Umgerechnet auf die Honorare und Tarife auf dem freien Markt (Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.) entspricht die Jahresleistung der Arbeiterkammer einer Summe von 60 Mio. Euro. Für jeden Euro AK-Beitrag erhalten die AK-Mitglieder also drei Euro in Form von Beratung und Service zurück.

Die Arbeiterkammer verwaltet die Beiträge ihrer Mitglieder sparsam und effizient. Der Umgang der AK mit den Mitgliedsbeiträgen wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Rechnungshof kontrolliert. Die Arbeiterkammer gehört somit zu den transparentesten Institutionen der Republik.

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