AK-Wohnbaudarlehen

Die Arbeiterkammer gewährt ihren Mitgliedern zinsenlose Wohnbaudarlehen für

  1. Hausbau, Zu- und Ausbau, Hauskauf mit/ohne Alternativenergie und Klimaschutz
  2. Wohnung mit/ohne Alternativenergie und Klimaschutz (Eigentums- oder Genossenschaftswohnung)
  3. Sanierung mit/ohne Alternativenergie und Klimaschutz (Kanalanschluss)
  4. Alternativenergie/Klimaschutz

Grundsätzlich werden beim zinsenlosen AK-Wohnbaudarlehen 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten (Rechnungsbetrag, Kanalanschlusskosten) gefördert.

Antragsteller, die für Genossenschaftswohnungen einen Bau-/Grundkostenbeitrag bzw. eine Kaution bis 3.000 Euro zahlen müssen, erhalten eine Förderung bis zu 100 Prozent. Bei Beträgen über 3.000 Euro werden zusätzlich 50 Prozent der übersteigenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro bzw. 5.000 Euro gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 800 Euro.

Die monatliche Rückzahlungsrate liegt zwischen 40 Euro und 100 Euro.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Gewährung eines Wohnbaudarlehens ist, dass Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arbeiterkammer Kärnten umlagepflichtig sind und mindestens ein Jahr in der Gesamtbeschäftigungszeit Beiträge geleistet haben.
  • Beitragspflichtige Arbeitnehmer haben grundsätzlich einmalig Anspruch auf jede der vier Förderungsarten. Zwei Förderungsdarlehen dürfen jedoch nicht gleichzeitig für ein Objekt ausbezahlt werden.

Kontakt:
Arbeiterkammer Kärnten
Telefon: 050 477 – 4000
E-Mail: foerderungen@akktn.at

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

6 + 2 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.